Fachanwälte für Baurecht und Architektenrecht, Frankfurt
WHS Rechtsanwälte ist eine bundesweit tätige Anwaltskanzlei mit den Schwerpunkten Baurecht, Bauträgerrecht, Architektenrecht, Vergaberecht, Versicherungs- und Haftpflichtrecht sowie den jeweils angrenzenden Rechtsgebieten mit Sitz in Frankfurt am Main.
Als Fachanwälte für Baurecht und Architektenrecht werden wir im Baurecht, in Honorarfragen und bei Schadensfällen mandatiert. Im Versicherungsrecht und Haftpflichtrecht übernehmen wir Mandate zur Durchsetzung oder Abwehr von Schadensersatzforderungen sowie Mandate im Rahmen der Geltendmachung von Ansprüchen.
Auf dem Gebiet des Baurechts vertreten wir die Interessen von Auftraggebern und Auftragnehmern beginnend bei der Vertragsgestaltung bis hin zur Abnahme und Durchsetzung von Mängelansprüchen und Werklohnansprüchen. Im Bauträgerrecht ist jeder Fachanwalt darauf spezialisiert, bereits beim Abschluss eines Bauträgervertrages spätere Rechtstreitigkeiten und Nachteile durch entsprechende Vertragsbedingungen zu vermeiden. Wir erstellen abgestimmt auf die jeweilige Interessenlage Bauverträge, Anlagenbauverträge und Architektenverträge. Im Rahmen unserer baubegleitenden Rechtsberatung betreuen wir Projekte bei der Schaffung von Baurecht bis hin zur Fertigstellung und Verkauf einer Immobilie.
Im Vergaberecht schützen wir die Rechte der Wirtschaftsteilnehmer gegenüber den Vergabestellen vor den Vergabekammern und den Vergabesenaten. Ebenso beraten wir Vergabestellen bei der Beschaffung von Leistungen. Aufgrund unserer langjährigen Berufserfahrung vertreten wir Anwälte Ihre Interessen mit Nachdruck vor Gericht. Wir versuchen durch qualifizierte Beratung und strategische Bearbeitung der uns anvertrauten Fälle Rechtstreitigkeiten zu vermeiden. Unsere Mandanten kommen aus allen Bereichen. Gerne würden wir auch für Sie tätig werden.
Zu unseren Haupttätigkeitsfeldern:
Baurecht
Bei dem Kauf von Grundstücken, Wohnungen und Häuser beraten wir Sie umfassend. Als Fachanwälte für Baurecht und Architektenrecht sind wir darauf spezialisiert, projektbezogene Bauverträge, Generalübernehmerverträge und Erwerberverträge zu erstellen. Wir beraten beginnend mit der Planung der Baugenehmigung, Durchführung des Bauvorhabens bis zur Abnahme und Mängelbeseitigung. Bei gestörten Bauabläufen unterstützen wir Sie bei der Sicherung von Beweisen, Dokumentationen und Durchsetzung von berechtigten Zahlungsansprüchen. Zur Vermeidung von Rechtsnachteilen bieten unsere Rechtsanwälte Hilfe im Bauarbeitsrecht an. Zu beachten sind die Regelungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes sowie sozialrechtliche Vorschriften. Aufgrund unserer langjährigen technischen und juristischen Erfahrung unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung oder Abwehr von zusätzlichen Vergütungsansprüchen je nach Sachlage. Bei Auftreten von Bauschäden arbeiten wir als Fachanwälte für Baurecht mit spezialisierten Sachverständigen zusammen und setzen Mängelbeseitigungsansprüche durch. Für Bauhandwerker sichern wir bestehende Zahlungsansprüche, z. B. durch Antrag auf Erlass einer Eintragung einer Vormerkung zur Bauhandwerkersicherungshypothek. Auch die Geltendmachung von § 648 a BGB Bürgschaften bzw. klageweise Geltendmachung von Werklohnansprüchen gehört zu unserem Tätigkeitsfeld.
Architektenrecht
Für Architekten und Ingenieure bieten wir unsere baubegleitende Unterstützung bei der Bebaubarkeit von Grundstücken, Beratung in gewerberechtlicher Hinsicht, Betreuung in Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz an. Von Frankfurt aus sind wir als Rechtsanwälte überregional tätig. Wir beraten Architekten und Ingenieure bei der Durchsetzung ihrer Honorarforderungen. Wird ein Architekt oder Ingenieur in die Haftung genommen übernehmen wir die Vertretung zur Abwehr von Ansprüchen. Als erfahrene Fachanwälte für Architektenrecht verstehen wir die baustellenspezifischen Probleme und führen diese praxisnahen Lösungen zu.
Bauträgerrecht
Wir vertreten Bauträger und Erwerber bei der Gestaltung von Bauträgerverträgen. Grundsätzlich errichtet der Bauträger auf seinem Grundstück eine Wohnung, Doppelhaushälfte oder Haus. Bereits vor vollständiger Fertigstellung und vor Besitzübergabe muss der Erwerber nach Baufortschritt Zahlung leisten, wobei die Makler- und Bauträgerverordnung maßgebend ist. Obwohl der Erwerber Zahlung leistet, ist zunächst der Bauträger Eigentümer der Kaufsache. Dieser muss leisten, bevor er Zahlungen anfordern darf. Aufgrund der unterschiedlichen Interessenslage sind rechtssichere Verträge notwendig. Hierzu gehören auch eine entsprechende Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnungen. Die technische Leistungsausstattung, die regelmäßig Teil eines notariellen Vertrages ist, muss so ausgestaltet sein, dass Streitigkeiten vermieden werden. Als Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht sind wir sowohl auf Seiten der Bauträger als auch auf Seiten der Erwerber tätig. Gerade bei der Durchsetzung von Mängelansprüchen verfügen wir über einen hohen technischen Sachverstand.
Baubegleitende Rechtsberatung
Als Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht unterstützen wir Auftraggeber und Auftragnehmer, angefangen bei der Projektentwicklung, über die Ausführungsvorbereitung, bis hin zur Realisierung. Auch gerade im Bereich von Ein- und Zweifamilienhäuser muss die wirtschaftliche und technische Realisierbarkeit rechtzeitig untersucht werden. Die baubegleitende Rechtsberatung beginnt bereits zu einem Zeitpunkt, bevor überhaupt ein Architekt mit der Planung beauftragt wird.
Bereits bei der Beauftragung eines Maklers und eines Architekten ist die Einschaltung eines spezialisierten Baurechtsanwaltes sinnvoll. Zu diesem Zeitpunkt sind bereits strategische Überlegungen anzustellen, ob man einen Generalübernehmer, einen Generalunternehmer oder aber gewerkeweise ausschreiben will. Während der Ausführung der Bauarbeiten bietet jeder Anwalt aus unserem Hause eine juristische Projektsteuerung an. Wir unterstützen bei der Geltendmachung von Nachtragsforderungen und im Zusammenhang mit Gewährleistungsansprüchen und Nacherfüllungsansprüchen. Unsere Tätigkeit geht bis zur Vermarktung einer Immobilie, nämlich dem Abschluss von Miet- und Pachtverträgen. Für den Bauherrn übernehmen wir eine Dokumentation des Bauablaufes hinsichtlich Mängel, Fristüberschreitung sowie Qualitätssicherung. Unsere baubegleitente Rechtsberatung vermeidet kostenintensive lange Bauprozesse.
Vergaberecht
Als im Vergaberecht versierte Anwälte unterstützen wir Bieter in den jeweiligen Vergabeverfahren. Wir sind im Bereich der VOB/A, VOL/A, VOF und Sektorenvergabe tätig. Durch spezielle Vergabestrategien beraten wir in speziellen Vergabeverfahren wie Verhandlungsverfahren, Rahmenverträge, elektronische Verfahren mit dem Ziel, die Zuschlagschance zu erhöhen. Bei Verletzung vergaberechtlicher Vorschriften betreuen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Bieterrechte. Wir stellen sicher, dass die beabsichtigte Zuschlagserteilung an einen Mitkonkurrenten durch Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens verhindert wird. Bevor dies möglich ist, sind rechtssicher Vergabefehler gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Vielfach scheitern Vergabenachprüfungsverfahren daran, dass die vergaberechtlichen Rügen nicht präzise sind. Als spezialisierte Anwälte haben wir das entsprechende Know-how. Unter gewissen Voraussetzungen ist es auch möglich, dass der nichtberücksichtige Bieter Schadensersatz im Hinblick auf den nicht erteilten Auftrag geltend machen kann. Wir treten bundesweit vor allen Vergabenachprüfungskammern und Vergabesenaten der Oberlandesgerichte auf.
