Wolfgang Schlumberger

Rechtsanwalt Wolfgang Schlumberger

 

 

Wolfgang Schlumberger

Fachanwalt

für Baurecht und Architektenrecht

schlumberger@whs-law.de

 

Ihr Anwalt mit folgenden Tätigkeitsschwerpunkten:

 

 

Privates Baurecht
Beratung von Bauherren, Bauträgern, Architekten und Baufirmen, Prüfung und Erstellung von Verträgen, Wahrung und Durchsetzung Ihrer berechtigten Interessen vor Gericht.


Vergaberecht
Beratung in förmlichen Vergabeverfahren nach der VOB/A, VOL/A und VOF, Durchführung von Vergabenachprüfungsverfahren, Erstellung von Gutachten, Strukturierung von Vergabevorgängen.


Immobilienrecht
Beratung rund um die Immobilie beim Kauf/Verkauf und Anmietung/Vermietung, Eigentumserwerb im Rahmen eines  Zwangsversteigerungsverfahrens.

 

 

Mitgliedschaften

Deutscher Anwaltsverein e.V.

ARGE Baurecht

Forum Vergabe e.V.

Förderverein des Instituts für Baubetrieb der TU Darmstadt e.V.

 

Veröffentlichungen

Schadensersatzpflicht des Notars bei Nichteinhaltung der zweiwöchigen Wartefrist

Schwarzgeldabrede, Rechte des Besteller

Inkongruente Deckung bei einer Ratenzahlungsvereinbarung

Schadensersatzpflicht des Bauunternehmers ohne Fristsetzung des Bestellers

Nachrüstpflicht bei Verschärfung von DIN-Normen nach Übergangsfrist

Insolvenz des Bauträgers

Handwerker muss vorbehaltslos nachbessern

Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen bei Rücktritt von einem Grundstückskaufvertrag

Hinterlegung einer Schutzschrift im Vergabenachprüfungsverfahren

Die Grenze zwischen unentgeltlicher Akquise des Architekten und vergütungspflichtiger Leistung

Der Bauunternehmer ist für Schäden am Nachbargrundstück nur bei Verschulden zum Schadenersatz verpflichtet 

Das Kopplungsverbot zwischen Grundstückskaufvertrag und Architektenvertrag gilt nicht für Architektenwettbewerbe

Anforderung an eine Abrechnung bei vorzeitig beendetem Pauschalvertrag

Freigabeverpflichtung des Grundschuldgläubigers im Falle der Insolvenz eines Bauträgers

Hinweispflichten des Bauunternehmers bei Eigenleistungen des Bauherrn

Umfang der Pflichten beim Kellerbauvertrag bei wenig durchlässigen Böden

Eingeschränkte Haftung des Architekten bei vertraglicher Risikoübernahme durch Auftraggeber

Verweigert der Mieter Kaufinteressenten den Zutritt, droht die fristlose Kündigung

Algenbefall auf einer Wärmdämmverbundfassade stellt einen Baumangel da

Begriff der Bezugsfertigkeit beim Bauträgervertrag

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