Till Heinz

Rechtsanwalt Till Heinz

 

 

Till Heinz

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, als Rechtsanwalt zugelassen seit 1992
heinz@whs-law.de

 

Ihr Anwalt mit folgenden Tätigkeitsschwerpunkten:

 

Privates Baurecht, Ingenieur- und Architektenrecht

Beratung bei der Durchführung von Baumaßnahmen, Erstellung von Verträgen auf dem Gebiet des Bau- und Architektenrechts, Prozessvertretung vor Gericht.

 

Mitglied im Förderkreis des Instituts für Baubetrieb der TU Darmstadt e.V.

 

Veröffentlichungen:

Wann ist ein Fertighausvertrag beurkundungsbedürftig?

Privatgutachten im Bauprozess

Beseitigung von nicht genehmigten Gartenhütten im Außenbereich

Vereinbarung und Abrechnung von Zeithonorar nach der HOAI

Folgen der Abnahmeverweigerung

Vergütung der Fahrtkosten

Vor Durchführung einer Selbstvornahme der Mangelbeseitigung sind formelle Voraussetzungen zu beachten

Verjährung von Schadenersatzansprüchen gegen den Architekten bei Architektenvertrag ohne Abnahme

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