Till Heinz

Till Heinz
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, als Rechtsanwalt zugelassen seit 1992
heinz@whs-law.de
Ihr Anwalt mit folgenden Tätigkeitsschwerpunkten:
Privates Baurecht, Ingenieur- und Architektenrecht
Beratung bei der Durchführung von Baumaßnahmen, Erstellung von Verträgen auf dem Gebiet des Bau- und Architektenrechts, Prozessvertretung vor Gericht.
Mitglied im Förderkreis des Instituts für Baubetrieb der TU Darmstadt e.V.
Veröffentlichungen:
Wann ist ein Fertighausvertrag beurkundungsbedürftig?
Beseitigung von nicht genehmigten Gartenhütten im Außenbereich
Vereinbarung und Abrechnung von Zeithonorar nach der HOAI
Folgen der Abnahmeverweigerung
Verjährung von Schadenersatzansprüchen gegen den Architekten bei Architektenvertrag ohne Abnahme

