Versicherungsrecht - Haftpflichtrecht
Durch die Ausrichtung unserer Rechtsanwaltskanzlei in Frankfurt auf das Versicherungsrecht verfügen wir als spezialisierte Anwälte über entsprechende Erfahrungen.
Wir beraten in folgenden Rechtsgebieten:
- Haftpflichtrecht einschließlich Berufshaftpflichtrecht, Architektenhaftpflichtrecht
- Abwehr und Durchsetzung von Regressansprüchen von Versicherer gemäß § 86 VVG
- Gewerbliche und industrielle Versicherungen wie Maschinenversicherung, Produkthaftpflichtversicherung, Betriebsunterbrechungsversicherung, Montageversicherung
- Recht der Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler
- Sachversicherungsrecht wie Wohngebäudeversicherung, Feuerversicherung, Einbruchsdiebstahlversicherung, Versicherungsvertragsgesetz, AVB
- Bauleistungsversicherung
Zu unseren Mandanten im Versicherungsrecht gehören sowohl Versicherer als auch Versicherungsnehmer. Schwerpunkte setzen wir im Bereich von gewerblichen und mittelständische Unternehmen Freiberufler sowie im Bereich des Grundstückseigentums.
Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler unterstützen wir in der Vertragsgestaltung und bei Haftungsfragen.
Wir sind Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltsverein. Wir verfügen über Fachanwälte auch in anderen Rechtsgebieten, so dass wir Sie umfassend beraten können.
Im Versicherungsrecht gibt es seit jeher zahlreiche Rechtsprobleme. Die Novellierung des Versicherungsvertragsgesetz zum 01.01.2008 war notwendig geworden, weil sowohl für Versicherer als auch für Versicherungsnehmer Rechtsunsicherheit bestanden hatte. Das alte VVG hatte Regelungslücken. Zudem hatte die Rechtsprechung den Gesetzestext gegen den Wortlaut ausgelegt. Im Rahmen der Neufassung des VVG wurde dem Verbraucherschutz Rechnung getragen und insbesondere das Alles oder Nichts Prinzip abgeschafft. Bei Verletzung von Obliegenheitsverletzungen oder vorvertraglichen Auskünften besteht die Möglichkeit, dass der Versicherer die Leistung kürzt oder nachträglich die Prämie erhöht. Trotz der Änderung des VVG sind viele Rechtsfragen auslegungsfähig.
Gerne würden wir auch für Sie tätig werden
