WHS – FACHANWÄLTE FÜR BAURECHT UND ARCHITEKTENRECHT IN FRANKFURT
Schwerpunkte der Tätigkeit der WHS Rechtsanwälte sind das Baurecht, Architektenrecht, Bauträgerrecht, Vergaberecht und Immobilienrecht. Wir verfügen in unseren Fachgebieten nicht nur über langjährige juristische Erfahrung. Jeder Anwalt ist auch technisch und kaufmännisch ausgebildet. Wir beraten und vertreten die Interessen von Auftraggebern und Auftragnehmern überregional. Wir betonen, dass unser oberstes Ziel ist, unsere Mandanten mit unserer Arbeit und mit unserem Engagement zufriedenzustellen. Wir laden Sie ein, sich über uns auf unserer Homepage einen Überblick über unsere Kompetenzen zu verschaffen. Gerne würden wir auch für Sie tätig werden.
Anwälte für Baurecht
Jeder Anwalt aus unserer baurechtlich und immobilienrechtlich ausgerichteten Rechtsanwaltskanzlei ist darauf spezialisiert, projektbezogene und situationsbezogene Lösungen zu erarbeiten. Wir beraten bei der Schaffung von Baurecht, der Planung von Bauvorhaben, dem Abschluss von Bauverträgen, Architektenverträgen und Betreuung während der Baumaßnahme bis hin zur Abnahme. Beim Auftreten eines Baumangels leiten wir die notwendigen Schritte ein. Wir setzen für unsere Mandanten berechtigte Zahlungsansprüche durch und wehren unberechtigte Klagen ab. Wir sind als spezialisierte Anwälte für Bauherren – ob Großbaustellen, im Bereich des privaten Hausbaues oder gewerbliche Investitionen – tätig.
Anwälte für Bauträgerrecht
Wir sind auf das Bauträgerrecht spezialisiert und vertreten Wohnungseigentümergemeinschaften gegenüber den Bauträgern sowie Bauträger gegenüber den Wohnungseigentümergemeinschaften. Wir sind für Erwerber rund um die Errichtung und Erwerb des Wohnungseigentums tätig und vertreten sowohl den Sondereigentümer im Zusammenhang mit der Durchsetzung von Ansprüchen als auch die Wohnungseigentümergemeinschaft. Wir beraten überregional.
Gerade weil beim Erwerb einer noch zu errichtenden Eigentumswohnung/Haus die Besonderheit besteht, dass der Erwerber regelmäßig Eigentum erst nach Fertigstellung des Objektes erwirbt, ergeben sich unterschiedliche Konstellationen im Zusammenhang mit der Bauausführung. Aus diesem Grunde empfehlen wir Ihnen einen Bauträgervertrag vor deren Unterzeichnung durch uns überprüfen zu lassen. Kommt es während der Errichtung zu Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Zahlungsplan (Fertigstellungsrate, Schlussrate) oder wegen Mängel bzw. Verzug, werden wir Ihre Rechte durchsetzen. Da das Bauvertragsrecht Auswirkungen auf das Wohnungseigentumsrecht hat, sind wir auf hierauf spezialisiert und beraten umfassend. Gerade bei der Durchsetzung von Mängelansprüchen verfügen wir über den hierzu notwendigen technischen Sachverstand und langjährige Erfahrung.
Anwälte für Architektenrecht
Für Bauherren und Investoren erstellen wir Architektenverträge, Generalplanerverträge, Projektsteuerungsverträge sowie Ingenieurverträge. Wir setzen für unsere Auftraggeber Schadenersatzansprüche gegen Architekten, die durch Planungsmängel, Bauüberwachungsfehler oder mangelhafter oder fehlerhafter Beratung entstanden sind, durch. Als Fachanwalt für Architektenrecht verfügen wir über langjährige Erfahrungen. Für Architekten und Ingenieure bieten wir unsere baubegleitende Unterstützung an. Wir beraten Architekten und Ingenieure bei der Durchsetzung ihrer Honorarforderungen und bei Abschluss von Verträgen. Wird ein Architekt oder Ingenieur in die Haftung genommen, übernehmen wir die Vertretung zur Abwehr von Ansprüchen. Als erfahrene Fachanwälte für Architektenrecht verstehen wir die baustellenspezifischen Probleme.
Anwälte für Immobilienrecht
Wir prüfen notarielle Kaufverträge über Grundstücke, Häuser, Eigentumswohnungen und gewerbliche Immobilien. Unsere Tätigkeit als spezialisierte Anwaltskanzlei umfasst die Betreuung für den Erwerb oder Veräußerung von Immobilien, den Entwurf oder Prüfung von Bauträgerverträgen. Wir sind als Anwälte spezialisiert auf die Erstellung von Gewerberaummietverträgen. Bei Grundstücken bestehen oft wirtschaftliche Nutzungsrechte, Nießbrauchrechte, Erbbaurechte, Hypotheken oder Grundschuld. Wir vertreten Wohnungseigentumsgemeinschaften bei Streitigkeiten aus dem Wohnungseigentum und dessen Rechtsverhältnisse. Unsere Anwaltskanzlei berät und vertritt Käufer, Verkäufer, Erben, Verwalter, Eigentümer oder Makler in allen Bereichen im Zusammenhang mit dem Erwerb und Übertragung von Eigentum an Immobilien.
Anwälte für Vergaberecht
Als im Vergaberecht versierte Anwälte unterstützen wir Bieter in den jeweiligen Vergabeverfahren. Durch spezielle Vergabestrategien beraten wir in speziellen Vergabeverfahren wie Verhandlungsverfahren, Rahmenverträge, elektronische Verfahren, mit dem Ziel, die Zuschlagschancen zu erhöhen. Bei Verletzung vergaberechtlicher Vorschriften betreuen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Bieterrechte. Wir formulieren Rügeschreiben und führen Vergabenachprüfungsverfahren bundesweit durch. Öffentliche Auftraggeber beraten wir bei der Erstellung von Ausschreibungsunterlagen und der Durchführung von rechtssicheren und gesetzeskonformen Vergaben.
Anwälte für gerichtliche Verfahren
Aufgrund unserer jahrzehntelangen Tätigkeit als Anwalt vor Gericht haben wir eine hohe Kompetenz und Erfahrung in der Prozessführung. Wir betonen, dass Ziel unserer Tätigkeit ist, die Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden und Ihre Ansprüche außergerichtlich durchsetzen zu können. Der Sie betreuende Rechtsanwalt nimmt sämtliche Gerichtstermine im Rahmen des Mandatsverhältnisses persönlich wahr. Wir vertreten Sie gerne auch bei auswärtigen Gerichten.