Fehlendes brandschutztechnisches Zertifikat als Mangel
Haben die Parteien vereinbart, dass alle Produkte und Komponenten vollständig zertifiziert sein müssen und alle wichtigen europäischen Baustandards erfüllen müssen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, die geforderten Nachweise zu erbringen. Grundsätzlich dürfen dann nur Bauprodukte verwendet werden, für die einen allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, ein allgemein bauaufsichtliches Prüfzeugnis oder eine Zustimmung im Einzelfall vorhanden ist. Gibt es für Bauteile, etwa für Badzellen, keine allgemeinen brandschutztechnischen Verwendbarkeitsnachweise, ist eine Zustimmung nach erfolgter Montage im Einzelfall notwendig.
(OLG München, Urteil vom 08.08.2019, 28 U 1245/19 Bau)