Umfang des geschuldeten Trittschallschutzes

ERHÖHTER SCHALLSCHUTZ BEI VERKAUF KOMFORTABLER ETW

Wird von einem Bauträger beim Verkauf einer komfortablen Eigentumswohnung damit geworben, dass nicht nur der den anerkannten Regeln der Technik geschuldete Schallschutz hergestellt wird, so schuldet dieser die Einhaltung der Schallschutznorm III 60 db.

Es unterscheiden VDI 4100/10 und der Normentwurf DIN 4109-10 drei Schallschutzstufen (SSt). Danach erfordert SSt I 54 db, SSt II 57 db und Sst III 60 db. Bei SSt 54 db werden bei rücksichtsvoller Verhaltensweise der Nutzer unzumutbare Belästigungen vermieden. Bei SSt 57 db werden die Bewohner €“ übliche Wohnungsgegebenheiten vorausgesetzt €“ Ruhe finden und ihre Verhaltensweise nicht einschränken müssen, um Vertraulichkeit zu wahren. Angehobene Sprache ist in der Nachbarwohnung im Allgemeinen nicht zu verstehen. Diese Klasse würde man bei einer Wohnung erwarten, die auch in ihrer sonstigen Ausstattung Komfortansprüchen genügt. Bei SSt III können die Bewohner eines Hauses Ruhe finden. Der Schutz der Privatsphäre ist in der Regel auch bei lauter Stimme gegeben. Diese Klasse erwartet man bei Wohnungen, die auch in ihrer sonstigen Ausstattung gehobenen Komfort €“ und Luxusansprüchen genügt€œ.

(OLG Karlsruhe, Urteil vom 29.12.2005, €“ 9 U 51/05)

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