Wolfgang Schlumberger
Wolfgang Schlumberger
Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht
E-Mail: schlumberger@whs-law.de
Seit 1989 als Anwalt tätig in baurechtlich ausgerichteten Wirtschaftskanzleien in Frankfurt und Dresden. Gründungsgesellschafter von WHS Rechtsanwälte.
Referent für Schulungen von Fachanwälten für Bau- und Architektenrecht bei der Fortbildungsgesellschaft der Hessischen Rechtsanwaltschaft in Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main
Ihr Anwalt mit folgenden Tätigkeitsschwerpunkten:
Privates Baurecht
Beratung von Auftraggebern und Auftragnehmern bei der Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung insbesondere von Nachunternehmerverträgen, Generalunternehmerverträgen, Bauträgerverträgen, Bürgschaften, Sicherungen baurechtlicher Ansprüche.
Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen, Schadensersatzansprüche und Werklohnklagen, bundesweite gerichtliche Interessenswahrnehmung.
Immobilienrecht
Beratung rund um die Immobilie, Vertragsgestaltungen beim Kauf/Verkauf von Immobilien und Eigentumswohnungen, Prüfung von Bauträgerverträgen und Teilungserklärungen
Architektenrecht
Erstellung von Architektenverträgen, Durchsetzung und Abwehr von Haftpflichtansprüchen gegen Architekten
Vergaberecht
Beratung von Auftraggeber und Wirtschaftsteilnehmern im Rahmen von Vergabeverfahren, Entwickeln von Angebotsstrategien, Durchführung von Vergabenachprüfungsverfahren, Erstellung von Gutachten
Veröffentlichungen
- Schadensersatzansprüche bei Bauschäden aufgrund Nachbarbebauung
- Schicksal der Vertragsstrafe bei Bauzeitenverlängerungsansprüchen
- Schadensersatzpflicht des Notars bei Nichteinhaltung der zweiwöchigen Wartefrist
- Schwarzgeldabrede, Rechte des Besteller
- Inkongruente Deckung bei einer Ratenzahlungsvereinbarung
- Schadensersatzpflicht des Bauunternehmers ohne Fristsetzung des Bestellers
- Handwerker muss vorbehaltslos nachbessern
- Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen bei Rücktritt von einem Grundstückskaufvertrag
- Hinterlegung einer Schutzschrift im Vergabenachprüfungsverfahren
- Die Grenze zwischen unentgeltlicher Akquise des Architekten und vergütungspflichtiger Leistung
- Der Bauunternehmer ist für Schäden am Nachbargrundstück nur bei Verschulden zum Schadenersatz verpflichtet
- Das Kopplungsverbot zwischen Grundstückskaufvertrag und Architektenvertrag gilt nicht für Architektenwettbewerbe
- Freigabeverpflichtung des Grundschuldgläubigers im Falle der Insolvenz eines Bauträgers
- Hinweispflichten des Bauunternehmers bei Eigenleistungen des Bauherrn
- Umfang der Pflichten beim Kellerbauvertrag bei wenig durchlässigen Böden
- Eingeschränkte Haftung des Architekten bei vertraglicher Risikoübernahme durch Auftraggeber
- Verweigert der Mieter Kaufinteressenten den Zutritt, droht die fristlose Kündigung
- Algenbefall auf einer Wärmdämmverbundfassade stellt einen Baumangel da
- Begriff der Bezugsfertigkeit beim Bauträgervertrag