Berufshaftpflicht Versicherung

Durch eine Berufshaftpflichtversicherung ist der Versicherer gemäß § 100 ff. VVG verpflichtet, den Versicherungsnehmer von Ansprüchen Dritter freizustellen, die aufgrund der Verantwortlichkeit des Versicherungsnehmers für eine während der Versicherungszeit eingetretene Tatsache geltend gemacht werden. In Deutschland werden für ca. 300 Berufe Berufshaftpflichtversicherungen angeboten. So werden Architekten, Ärzte, Ingenieure, Statiker, Steuerberater, Rechtsanwälte, Notare, Gutachter etc. davor geschützt, dass sie aufgrund eines Fehlers im Rahmen der ihnen übertragenen Dienstleistung den Vermögensschaden, den Dritte erlitten haben, aus eigenen Mitteln ersetzen müssen.

Durch eine Berufshaftpflichtversicherung werden nicht nur berechtigte Schadensersatzansprüche ersetzt. Soweit der Schaden unter den Versicherungsschutz fällt, beschäftigt sich der Versicherer auch mit der Abwehr unbegründeter Ansprüche und übernimmt hierbei im Rahmen des Versicherungsvertrages die Kosten der Rechtsverteidigung durch einen Rechtsanwalt.

Die Betriebshaftpflichtversicherung beschäftigt sich mit Ereignissen, die Sach- und Personenschäden zur Folge haben. Lediglich für speziell definierte Fälle – mit eigenen Deckungssummen – kann über die Betriebshaftpflichtversicherung Deckungsschutz für Vermögensschäden bestehen.

Neben den Sach- und Personenschäden beschäftigt sich die Berufshaftpflichtversicherung speziell mit Vermögensschäden. Für verschiedene Berufe existieren gesetzliche Vorgaben, nach denen der Berufsträger eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen und unterhalten muss.

Architekten sollten aus unserer Sicht immer eine Berufshaftpflichtversicherung unterhalten und insbesondere mögliche Deckungserweiterungen in den Vertrag mit aufnehmen lassen. Insbesondere bei größeren Bauprojekten können die Deckungssummen schnell überschritten werden, sodass Fehler existenzbedrohend werden können.

Architekten und Ingenieure werden nicht nur wegen Planungsfehler bzw. Bauüberwachungsfehler in Anspruch genommen. Durch Fehler im Rahmen von Vergabeverfahren können enorme Schadensersatzansprüche dann entstehen, wenn sich durch die Fehler die Auftragsvergabe verzögert und sich dadurch die Beschaffung von Lieferungen oder Leistungen verteuert.

Wir übernehmen als spezialisierte Anwälte gerne Ihre Interessenvertretung und wehren gerne unberechtigte Ansprüche für Sie ab. Wir führen das Mandat in enger Abstimmung zwischen Anwalt und Versicherer.

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