Immobilienrecht

Das Immobilienrecht betrifft alle während des Lebenszyklus einer Immobilie auftretenden Rechtsfragen. Angefangen von Grundstückskaufverträgen, dem Abschluss von Maklerverträgen bis hin zur Vermietung, betreuen wir unsere Mandanten rund um die Immobilie. Wir beraten beim Erwerb, Belastung und Veräußerungen von Grundstücken. Im Immobilienrecht gehört auch das Wohnraummietrecht, das Gewerberaummietrecht und der Erwerb im Rahmen eines Zwangsversteigerungsverfahrens.

Immobilien werden in Zeiten der Eurokrise als Betongold gehandelt. Obwohl der Erwerb von Grundeigentum eines der wichtigsten Vermögensanlage darstellt, ist dies kein Selbstläufer. Schlechte oder nachteilige Verträge, sei es beim Erwerb, sei es bei der Vermarktung der Immobilie oder aber eine ungünstige Lage bzw. schlechte Bauqualität können zu erheblichen Vermögenseinbußen führen. Dennoch ist der Erwerb von Immobilien im Rhein-Main-Gebiet nach wie vor interessant. Risiken können aus juristischer Sicht minimiert werden, in dem wir Sie in der gesamten Phase des Immobilienerwerbes bzw. der Vermarktung beraten. Wir prüfen Verträge vor der notariellen Beurkundung. Wir gestalten und beraten dort, wo es um den Erwerb, Veräußerung, Belastung oder Nutzung einer Immobilie geht. Auch im Bereich der Grundbuchordnung und der Begründung von Wohnungseigentum (WEG- Recht) sind wir für Sie tätig. Wir beraten im Wohnungseigentumsrecht, bei Erbbaurechtsverträgen und in Grundpfandrechten.

Anleger, die ihre Investitionen in Immobilien durch Beitritt zu einem Immobilienfonds tätigen, beraten wir beim Abschluss der Verträge bzw. bei dem Beitritt zu einem Fonds.

Zur Vermeidung von zusätzlichen Beitragspflichten oder Nachschlusszahlungen bedarf es präziser gesellschaftsrechtlicher Vereinbarungen. Die Rechtsprechung hat Grundsätze entwickelt, nachdem eine Schadenersatzpflicht bei Immobilien im Rahmen der Verletzung von Beratungspflichten des Veräußerers oder des Vermittlers in Betracht kommen. Als Immobilienrecht spezialisierter Anwalt setzen wir Ihre Schadensersatzansprüche durch. Eine wirtschaftlich nicht uninteressante Möglichkeit ist der Eigentumserwerb im Rahmen eines Zwangsversteigerungsverfahrens.

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