Wertung von Angeboten

Im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung durchlaufen eingehende Angebote verschiedene Wertungsphasen der Vergabestelle. Die öffentliche Ausschreibung hat das Ziel, dem geeigneten und zuverlässigen Bieter den Zuschlag auf das annehmbarste Angebot zu erteilen.

In der Wertungsstufe 1 wird zunächst die Einhaltung der formellen Anforderungen des Angebots überprüft. Liegen zwingende Ausschlussgründe vor, so muss das Angebot ausgeschlossen werden. Liegen fakultative Ausschlussgründe vor, so muss die Vergabestelle nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden, ob das Angebot ausgeschlossen wird oder nicht. Inhaltliche Mängel, die zwingend zum Angebotsausschluss führen, sind z.B.:

  • verspätet abgegebene Angebote
  • Angebote ohne Unterschrift
  • Angebote mit fehlender Preisangabe oder unzulässiger Mischkalkulation
  • fehlende Bieterangaben
  • Angebote mit Änderungen an den Verdingungsunterlagen

Die Prüfung der Bietereignung erfolgt in der Wertungsstufe 2. Aufträge werden nur an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmen vergeben. Die Vergabestelle muss eine gesonderte Prüfung vornehmen, ob das Unternehmen, welches sich um den Auftrag bewirbt, die notwendige Bietereignung besitzt.

Erfüllt das Angebot die beiden ersten Wertungsstufen, so erfolgt die Prüfung der Angemessenheit der Preise in der Wertungsstufe 3. Angemessen ist ein Angebotspreis, wenn dieser nicht in einem offenbaren Missverhältnis zur angebotenen Leistung steht. Spekulationsangebote sind nicht schlechthin auszuschließen, sondern nur dann, wenn sich hieraus ein wirtschaftliches Gefahrenpotential für den Auftraggeber herleiten lässt oder diese in wettbewerbsverdrängender Absicht angeboten werden.

In der Wertungsstufe 4 wird das wirtschaftlichste Angebot ausgewählt, wobei die Bewertung der Angebote den Grundsätzen der Transparenz, Chancengleichheit und der in der Bekanntmachung und den Verdingungsunterlagen veröffentlichen Kriterien entsprechen muss. Sofern Nebenangebote im Vergabeverfahren zugelassen sind, sind diese in die Wertung mit einzubeziehen.

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