Baurecht

Als Baurechtskanzlei verstehen wir uns als Dienstleister, die Sie nicht nur in juristischer Hinsicht, sondern auch aus technischer Sicht berät. Jeder Anwalt aus unserer Kanzlei verfügt in beiden Bereichen über langjährige Erfahrungen. Insoweit unterscheiden wir uns von vielen anderen Rechtsanwaltskanzleien. Außerdem berät unsere Kanzlei ausschließlich im Bereich Recht und Technik, sodass wir hoch spezialisiert sind.

 

Unsere Tätigkeit umfasst folgende Bereiche:

  • Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung, Nachunternehmervertrag, Generalunternehmervertrag, Bauträgervertrag, Maklervertrag, Grundstückskaufvertrag, vertragliche Haftungsfreizeichnungen, AGB Problematik, Bauträgerrecht
  • Bürgschaften und Garantieversprechen, Gewährleistungsbürgschaften, Vertragserfüllungsbürgschaften
  • Sicherung baurechtlicher Ansprüche, Beweissicherung, Bauhandwerkersicherungshypothek, Bauhandwerkersicherung, einstweilige Verfügungsverfahren in Bausachen, selbständiges Beweisverfahren
  • gestörter Bauablauf, Bauzeitenverzögerungen, Behinderungen
  • Einhaltung von DIN-Normen und Toleranzen
  • Insolvenz eines Vertragspartners
  • Schwarzbau Baustopp
  • Mängel, Gewährleistungsansprüche, Planungsfehler, Klage auf Nachbesserung
  • Abrechnungsfragen, Schlussrechnungen, Abschlagsrechnungen, Teilnahme an Verhandlungen
  • Nachtragsmanagement, Nachtragserstellung, Abwehr von Zusatzforderungen, Kalkulationsfragen
  • Rechte Eigentumswohnungen, WEG Recht, Mietrecht
  • Unternehmer Einsatzformen, ARGE-Vertrag, Subunternehmervertrag
  • Architektenrecht, Ingenieurrecht, Projektsteuerungsrecht, Architektenhaftung, Baubetreuungsvertrag
  • Führung von Bauprozessen, Werklohnklagen nach BGB und VOB, Probleme beim gekündigten Bauvertrag, Durchschriftshaftung
  • baubegeleitende Rechtsberatung
  • Leistungsbeschreibung, funktionale Ausschreibung
  • Makler- und Bauträgerverordnung
  • Besondere Fallgestaltungen außerhalb der Gewährleistung, verzögerte Ausführung, Baukostenüberschreitung, Vollstreckung auf Erwirkung von Baumaßnahmen
  • Klage auf Vertragsstrafe
  • Teilnahme an Abnahmen und Teilabnahmen
  • Green Building (EEG, KfW Richtlinien)

Unsere spezialisierten Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht helfen Ihnen bei folgenden technischen Problemen:

Nässe im Keller, Abdichtungsprobleme, Horizontalrisse im Giebeldreieck, Vertikalrisse in Gebäudeecken, Risse im Außenputz, Putzablöse, Wärmebrücken, Schimmelpilzbildung, Schäden an Balkonen und Terrassen, Schäden an Fassaden, Parkettfußböden Schaden, Fußbodenheizung, Abdichtungsprobleme, Flachdachrichtlinie, mangelhafte Dachabdichtung, Luft- und Dampfsperren, Schäden an Boden, Estrich, falsche Fugenanordnung Fenster, Tauwasserbildung an Scheiben, mangelhafter Schlagregenabdichtung, Verkehrswegebau, Pflasterarbeiten, Tunnelbau, Sicherungsarbeiten an Gewässern, Druckrohrleitungsbau, Dränarbeiten, Verbauarbeiten DIN 18303, Ingenieur- und Hochbau, Wohnungsbau, technische Anlagen, Kraftwerksbau, Industriegebäude
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