Baubegleitende Rechtsberatung

In Zeiten eines harten Wettbewerbes sehen sich die Beteiligten eines Bauvorhabens, sei es der Investor, sei es die bauausführenden Unternehmen, nicht nur wirtschaftlichen, sondern auch juristischen Zwängen ausgesetzt. Wir können als spezialisierte Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht Sie in den verschiedenen Stadien der Abwicklung eines Bauprojektes unterstützen und beraten. Wir verstehen uns als Dienstleister in einem Rahmen, in dem Qualität, Zeit und Kosten ausschlaggebend für das Gelingen eines Bauprojektes ist.

 

Unsere Leistungen umfassen:

Meilenstein 1: Projektvorbereitung, Schaffung von Baurecht

Baubegleitende Rechtsberatung Frankfurt am MainPrüfung des Umfangs der baulichen Nutzung von Grundstücken. Liegt das Grundstück im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes oder eines unbeplanten Innenbereiches, bedarf die Baumaßnahme einer Baugenehmigung oder ist diese genehmigungsfrei.

Die Baumaßnahme muss auch den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen, insbesondere durch die Bestimmungen der Landesbauordnung (Grenzabstände, Standsicherheit).

  • Beratung und Gestaltung des Grundstückskaufvertrages, Altlastenproblematik,
  • Erschließung und Anschlusskosten, Beratung im Rahmen der Baugenehmigung bzw. Kenntnisnahmeverfahren,
  • Beauftragung von Gutachtern vor Abschluss des Kaufvertrags,
  • Einholung von Bodengutachten,
  • Risikoeinschätzung aus juristischer Sicht, Maklerverträge,
  • Erbbaurechtsverträge,
  • dingliche Grundstücksrechte,
  • Gestaltung von Architektenverträgen,
  • SiGeKo und Generalplanervertrag

 

Meilenstein 2: Leistungen in der Planungsphase

  • Erarbeiten von Leistungsbeschreibungen bei Beauftragung zusätzlicher Sonderfachleute oder Gutachter,
  • Teilnahme an Projektbesprechungen,
  • Erstellung von Ergebnisprotokollen.

Unterstützung des Auftraggebers bei der Wahl von juristischen Gestaltungen von Verträgen (Einzelvergabe oder Generalunternehmervergabe)

Dokumentation der wesentlichen projektbezogenen Daten, Mitwirkung bei der Genehmigung nach dem Baugesetzbuch, BImSchG Gewerbeordnung

  • Überprüfung der Ausschreibung auf Konformität,
  • Gestaltung von städtebaulichen Verträgen,
  • Einhaltung von Green Building Vorschriften,
  • ENEV Gebäuderichtlinien (EPBD),
  • Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen nach BImSchG,
  • EE-Wärmegesetz, Energie-Contracting,
  • Heizstoffverbote, Photovoltaikanlagen (EEG)

 

Meilenstein 3: Ausführungsvorbereitungen

  • Abstimmen und Koordinierung der Erstellung von Leistungsverzeichnissen
  • Generalunternehmervertrag,
  • Abstimmung der allgemeinen Vertragsbedingungen für alle Leistungen und Lieferungen, die beauftragt werden sollen,
  • Durchführung und Mitwirkung bei Vergabegesprächen,
  • Abschluss Bauvertrag,
  • Führung und Protokollierung von Vergabeverhandlungen,
  • Erstellung von Werksverträgen und Vertragsentwürfen bzw. Führung von Verhandlungsprotokollen, ARGE und Konsortialverträge, Beratung bei funktionaler Leistungsbeschreibung

Meilenstein 4: Durchführung der Maßnahme und Realisierung

  • Juristisches Projektmanagement, Beratung bei Nachtragsverhandlungen,
  • Claim Management, Erstellung von Nachträgen,
  • Einleitung von Beweissicherungsverfahren,
  • Bauprodukte,
  • Beratung bei gestörtem Bauablauf,
  • Durchsetzung von Vertragspflichten gegenüber den Beteiligten

 

Meilenstein 5:

  • Projektabwicklung, Abnahmen,
  • Mitwirkung bei der Durchführung von Übergaben, Inbetriebnahmen,
  • Mitwirkung bei der Freigabe von Vertragserfüllungsbürgschaften,
  • Erforderliche rechtsgeschäftliche Abnahmen von Bauleistungen und Planleistungen, Prüfung und Festlegung der Gewährleistungszeiträume,
  • Abschluss von Miet- und Pachtverträgen,
  • Facility-Management Verträgen,
  • Wartungsverträgen

 

Meilenstein 6: Objektbetreuung, Gewährleistung

  • Unterstützung bei der Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen,
  • Mängel, Streitbeilegung, Schlichtungsverfahren, Schiedsverfahren, Schiedsgutachterverfahren, Mediation
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