Privates Baurecht – Kanzlei für Baurecht

Privates Baurecht Frankfurt am MainWir erstellen, abgestimmt auf die jeweilige Interessenslage, Bauverträge, Generalunternehmerverträge, Nachunternehmerverträge, Bauträgerverträge, Verträge über Baubetreuungsleistungen, Verträge über schlüsselfertige Bauleistungen und Lieferungen sowie ARGE- und Konsortialverträge.

Bereits in der konzeptionellen Ausarbeitung der Bauaufgabe oder Bau einer Anlage bringen wir unsere Erfahrungen ein. Sowohl die sorgfältige Planung als auch die präzise Vertragsgestaltung sind Gewähr für Kostensicherheit und für die Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten. Wir überprüfen und beraten in der Gestaltung von notariellen Kaufverträgen. Bereits kleinere Abweichungen im Vertrag von der gesetzlichen Rechtslage können erhebliche finanzielle Nachteile nach sich ziehen. Für Bauunternehmen, Projektgesellschaften, Handwerker, Bauträger, Ingenieure und Architekten bieten wir umfassende Dienstleistungen an.

 

Anwälte für Baurecht

Gerade bei Beauftragungen aufgrund einer funktionalen Leistungsbeschreibung können wir als Fachanwälte für Baurecht und Architektenrecht unsere Erfahrungen einbringen. Wir setzen die berechtigten Ansprüche unserer Mandanten wie offene Zahlungsansprüche durch und sichern diese Ansprüche rechtzeitig.

Kommt es zwischen verschiedenen Beteiligten zu Streitigkeiten in juristischer und technischer Hinsicht, erarbeiten wir unter Darstellung einer Risikoabwägung geeignete Lösungsvorschläge. Unser Ziel ist, durch geschickte Verhandlungen Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Ansprüche wegen Mängel gegenüber dem jeweiligen Vertragspartner werden zielgerichtet gesichert und durchgesetzt. Zur Sicherung von Beweisen und Klärung von Verantwortlichkeiten ist ein schnelles Eingreifen notwendig, wie die Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens. Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit vor Gericht.

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