Planungswettbewerbe (RPW 2013)

Planungswettbewerbe sind Auslobungsverfahren, die dazu dienen, dem Auftraggeber einen Plan oder eine Planung zu verschaffen, deren Auswahl durch ein Preisgericht aufgrund vergleichender Beurteilungen erfolgt. Wettbewerbe können sich insbesondere auf die Bereiche Kunst und Design, Städtebau, Städteplanung, Stadtentwicklung, Planung von Gebäuden und Innenräumen erstrecken. Wettbewerbe zielen darauf ab, alternativ Ideen und optimierte Konzepte für die Lösung von Planungsaufgaben und  den geeigneten Auftragnehmer für die weitere Planung zu finden.

 

Es gibt drei zentrale Aspekte,
die das Wettbewerbswesen vorteilhaft erscheinen lassen:

  • Der Bauherr erhält zu einem günstigen Preis eine Vielzahl von alternativen Vorschläge
  • Die Konkurrenz von Architekten fordert Bestleistung
  • Es dient der Nachwuchsförderung

Die Grundprinzipien von Wettbewerben sind die Gleichbehandlung aller Teilnehmer im Wettbewerb, die Anonymität der Wettbewerbsbeiträge, ein kompetentes Preisgericht sowie das Auftragsversprechen.

 

Es gibt verschiedene Wettbewerbsverfahren:

  • Realisierungs- und Ideenwettbewerb: Je nachdem, ob eine Wettbewerbsaufgabe realisiert werden soll oder nicht
  • offener Wettbewerb: Der Auslobende schreibt einen Wettbewerb öffentlich aus, wobei diejenigen Fachleute teilnehmen können, die die Auslobungsbedingungen erfüllen
  • nicht offener Wettbewerb: Nach öffentlicher Auslobung zur Bewerbung wird eine vorher festgelegte Anzahl von Wettbewerbern ausgewählt
  • das zweiphasige Verfahren

 

Durch diese Wettbewerbe werden von den Teilnehmern Leistungen erbracht, ohne die Gewissheit zu haben, hierfür eine Vergütung zu erhalten. Lediglich die Zusage, dass einer der Preisträger einen Auftrag/Preisgeld erhält, veranlasst Architekten und Ingenieure zur Teilnahme.

Planungswettbewerber haben das Ziel für den Bauherrn eine optimale Lösung der Planaufgabe zu erreichen, wobei Wettbewerber auch unter Beteiligung mehrerer Fachrichtungen interdisziplinär ausgelobt werden können.

Die Architekten- und Ingenieurkammer wirken bei einem Planungswettbewerb als Berater mit. Sie registrieren den Wettbewerb und sind entsprechend zu beteiligen. Mit der Registrierung wird bestätigt, dass die Teilnahme und Wettbewerbsbedingungen der Richtlinie RPW 2013 entsprechen. Das Preisgericht ist ein unabhängiger Berater des Auslobers und wirkt bei der Vorbereitung und Auslobung des Wettbewerbes z.B. in Form einer Preisrichtervorbesprechung mit. Das Preisgericht entscheidet über die Wettbewerbsarbeiten und soll an der Vermittlung der Ergebnisse beteiligt werden.

Der öffentliche Auslober ist bei der Durchführung von Wettbewerb an die Vorschriften der VOF gebunden, sofern der Schwellenwert der Vergabeverordnung erreicht ist.

Das Preisgericht hat die Aufgabe, über die Zulassung der Wettbewerbsarbeiten zu entscheiden, die zugelassenen Wettbewerbsarbeiten zu beurteilen und durch Zuteilung von Preisen und Anerkennungen diejenigen Arbeiten auszuwählen, die die Anforderungen der Auslobung am besten erfüllen. Ein Zivilgericht kann diese Entscheidungen des Preisgerichts nur auf schwerwiegende Verfahrensfehler überprüfen.

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